Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Rüddingshausen/Wermertshausen hat zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen, weil Jagdpächterin Caren Löchel einen neuen Vorstoß zur Minderung der jährlichen Jagdpacht unternommen hat. Ihr geht es um die Beeinträchtigungen bei der Jagd, seit die vier Windräder auf dem Läushübel in Rüddingshausen stehen.
Löchel sagt, dass man bei der Jagd nicht nur die Augen, sondern auch die Ohren nutzt und durch die Lärmbelästigung, die von den Windrädern ausgeht, man das Wild nicht mehr hören kann. Außerdem sprach Löchel von Kopfschmerzen durch die Geräusche. Die Jagdpächterin forderte zunächst, den Pachtpreis um 250 Euro pro Windkraftanlage zu senken, das wären zu dem Zeitpunkt 1000 Euro gewesen. Ihr Antrag wurde vom Jagdvorstand abgelehnt. Für die neu einberufene Mitgliederversammlung beantragte die Jagdpächterin nun, die jährliche Jagdpacht um 100 Euro pro Windrad zu mindern.
Jagdvorsteher Walter Scheerer erläuterte, dass sogar mit dem Betreiber der Windkraftanlagen ("Iberdrola") gesprochen wurde.
Die Jagdgenossen machen sich bei diesen Forderungen der Jagdpächterin über weitere Tatsachen Gedanken: In der Gemeinde Ebsdorfergrund wird eine Biogasanlage geplant. Das bedeutet, dass bestimmte "Energiepflanzen" wie beispielsweise Mais mit Gülle vergoren werden. Und dazu müssen weite Flächen mit Monokulturen entstehen. Wildschäden werden durch diese Monokulturen vermehrt vorkommen, jedoch gibt es laut Scheerer in Bereich seiner Jagdgenossenschaft eine jährliche Begrenzung der Wildschadenspauschale von 2500 Euro. Sind die Schäden durch das Wild höher, muss die Jagdgenossenschaft dafür aufkommen. Reicht deren Geld nicht, muss laut Gesetz per Umlage unter den Mitgliedern die Summe aufgebracht werden - und Mitglied ist, wer bejagbare Fläche sein Eigentum nennt.
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Daher will der Jagdvorstand nicht allein entscheiden, die Jagdpacht eventuell zu kürzen. Das sollen die Mitglieder entscheiden, schließlich könnte es um ihr Geld gehen.
Die Jagdpächterin weist darauf hin, dass sie auch bei einer erneuten Ablehnung ihres Antrages die Verpflichtungen aus dem Jagdpachtvertrag erfüllen wird. Jedoch sagt sie auch, dass zwei Mitjäger dann nicht mehr zur Verfügung stehen wollen. Bedenkt man, dass in anderen Kommunen die Jagdpächter schon per Internet gesucht werden, kann man davon ausgehen, dass die Entscheidung der Mitgliederversammlung nicht ganz einfach fallen wird.