Der Streit zwischen dem Tierheim Heilbronn und einem Jäger endete vor dem Heilbronner Amtsgericht mit einem Vergleich. Das Tierheim verpflichtete sich, 1700 Euro an Gerhard Buck aus Neufra (Kreis Sigmaringen) zu bezahlen. Die Kosten des Rechtsstreits teilen sich die Parteien im Verhältnis 70 zu 30. Albrecht Sihler, Anwalt des Tierheims, sieht trotz der Kostenverteilung zulasten seiner Mandantschaft „kein Schuldeingeständnis“. Man habe dadurch höhere Kosten vermieden.
Weil Buck seine Hündin Cessy monatelang nicht zur Jagd einsetzen konnte und der Rassehund künftig für die Zucht ausfällt, hatte der Jäger 2500 Euro Schadensersatz gefordert. Auch er willigte auf Anraten seines Frankfurter Anwalts Marcus Jung in den Vergleich ein und fühlt sich in seiner vorgetragenen Position bestätigt.
Cessy war Ende 2007 auf einer Saudrückjagd bei Osterburken entlaufen, ins Tierheim gekommen und unter der Auflage, sie sterilisieren zu lassen, an eine Familie vermittelt worden - trotz Zuchtnummer im Ohr. Der von Tierheim-Chefin Silke Anders vorgetragene Grund zur Sterilisation - Hunde werden im Heim im Rudel gehalten - überzeugte Richter Harald Heydlauf nicht: „Das Tier war ja nur kurze Zeit im Heim. Da kann man es nicht einfach sterilisieren.“
Auch dem Jäger schrieb er Versäumnisse zu. Buck hätte sich mehr Mühe bei der Suche geben müssen. Das Tierheim habe genug getan. „Es ist nicht Sache des Finders, sondern des Halters, alle Hebel in Bewegung zu setzen, sein Tier zu finden.“
Quelle: www.stimme.de